TRBS 2121-1 Pkt. 6.1.5: Wer muss das Gerüst täglich prüfen — Mieter oder Verleiher?
Die Antwort ist eindeutig — und viele Handwerksbetriebe kennen sie nicht.
Was regelt TRBS 2121-1 Pkt. 6.1.5?
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 2121-1 (Edition Januar 2019) regelt den Schutz von Beschäftigten vor Absturz bei der Verwendung von Gerüsten. Punkt 6.1.5 legt fest, dass vor jedem Arbeitsbeginn eine augenscheinliche Tagesprüfung des Gerüsts stattfinden muss — durchgeführt von einer unterwiesenen Person.
Mieter vs. Verleiher: Wer ist verantwortlich?
Der häufigste Irrtum in der Praxis: Viele Maler, Dachdecker und Stuckateure glauben, der Gerüstverleiher sei für die Tagesprüfung zuständig. Das ist falsch. Die TRBS 2121-1 unterscheidet klar zwischen zwei Verantwortungsbereichen:
- Gerüstersteller / Verleiher: Verantwortlich für Aufbau-Prüfung (Pkt. 6.1.1–6.1.4), Standsicherheit und Freigabeschein
- Gerüstnutzer / Mieter: Verantwortlich für die tägliche Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn (Pkt. 6.1.5) — solange seine Beschäftigten auf dem Gerüst arbeiten
Diese Pflicht gilt auch dann, wenn das Gerüst vom Bauherrn beigestellt wurde oder der Verleiher digitale Gerüst-Tools (Scaffeye, scaffPro) verwendet.
Was genau muss bei der Tagesprüfung geprüft werden?
Die augenscheinliche Prüfung umfasst typischerweise 12 Punkte, darunter: vollständige Belagsebenen, korrekte Befestigung des Seitenschutzes, einwandfreier Zustand der Leitern und Aufstiege, Verankerungen und Abstandshalter zur Fassade, Kennzeichnung und Beschilderung. Alle Punkte müssen dokumentiert werden.
Was ist bei Mängeln zu tun?
Werden Mängel festgestellt, muss das Gerüst sofort gesperrt werden. Ein sichtbarer Aushang ist Pflicht. Der Verleiher und der verantwortliche Bauleiter sind zu informieren. Das Gerüst darf erst nach Behebung der Mängel und erneuter Prüfung wieder freigegeben werden.
Wie und wie lange muss dokumentiert werden?
Die Prüfung muss schriftlich oder digital dokumentiert werden — mit Datum, Prüfer, Ergebnis und bei Mängeln mit Fotodokumentation. Die BG BAU kann bei Baustellenkontrollen rückwirkend bis zu 12 Monate Protokolle einfordern.
Was passiert ohne Tagesprüfungs-Nachweis?
Fehlt der Nachweis, drohen nach BetrSichV §22 Bußgelder von bis zu 30.000 €. Bei Absturzunfällen ohne lückenlosen Prüfnachweis besteht zusätzlich persönliche GF-Haftung sowie BG-BAU-Regressrisiko.
Wie GerüstMieterScan die Pflicht erfüllt
GerüstMieterScan ist die erste Software, die ausschließlich den Gerüst-Mieter beim TRBS-2121-1-konformen Tagesprüfungs-Nachweis unterstützt. Die 12 Prüfpunkte sind direkt auf Pkt. 6.1.5 gemappt. GPS, Zeitstempel und Wetter werden automatisch gespeichert. Das Wochen-Sammelprotokoll geht automatisch per E-Mail an den Geschäftsführer.
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