BG-BAU-Baustellenkontrolle: Was prüfen die Aufsichtspersonen wirklich?
12 Monate rückwirkend — was das für Handwerksbetriebe bedeutet.
Wie läuft eine BG-BAU-Baustellenkontrolle ab?
Aufsichtspersonen der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) führen unangemeldete Baustellenkontrollen durch. Dabei wird die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzvorschriften geprüft — insbesondere bei Gerüstarbeiten, die zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten im Baubereich gehören.
Was wird konkret geprüft?
- Vorhandensein und Vollständigkeit von Tagesprüfungs-Protokollen
- Qualität der Dokumentation (Datum, Prüfer, Ergebnis, Fotos bei Mängeln)
- Nachweis der Unterweisung der prüfenden Person
- Aktueller Zustand des Gerüsts und Übereinstimmung mit letztem Protokoll
- Vorhandensein eines Freigabescheins des Gerüsterstellers
12 Monate rückwirkend — was bedeutet das für Betriebe?
Die BG BAU kann bei einer Kontrolle die Vorlage von Prüfprotokollen für die gesamten letzten 12 Monate verlangen. Das bedeutet: Wer keine lückenlosen Aufzeichnungen hat, ist auch für vergangene Prüfungen angreifbar — nicht nur für das aktuelle Datum.
Konsequenzen bei fehlender Dokumentation
Fehlen Protokolle oder sind diese lückenhaft, kann die BG BAU Verbesserungsmaßnahmen anordnen, Bußgelder nach BetrSichV §22 einleiten oder im schlimmsten Fall die Baustelle stilllegen. Bei nachfolgendem Unfall droht zusätzlich Regress.
BG-BAU-Regress: Wenn die Berufsgenossenschaft sich den Betrag zurückholt
Zahlt die BG BAU nach einem Absturzunfall Rehabilitation und Rente, prüft sie, ob der Betrieb seiner Prüfpflicht nachgekommen ist. War die Tagesprüfung nicht dokumentiert, kann die BG BAU diese Kosten als Regress beim Unternehmen einfordern.
So sind Sie auf die nächste Kontrolle vorbereitet
- Lückenlose digitale Tagesprüfungs-Protokolle für alle Gerüste
- Jedes Protokoll mit Datum, Prüfer-Name, Ergebnis und Foto bei Mängeln
- 12-Monats-Archiv — jederzeit auf Abruf exportierbar
- Unterweisung der Poliere dokumentiert (DGUV-Vorschrift 1)
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