Gerüst-Tagesprüfung: Protokoll-Vorlage zum Ausdrucken
Die TRBS 2121-1 Pkt. 6.1.5 verlangt vor Arbeitsbeginn eine augenscheinliche Prüfung des Gerüsts — dokumentiert, schriftlich oder digital. Diese Vorlage bringt die zwölf Prüfpunkte auf ein Blatt, mit Feldern für Mängel, Sperrung und Freigabe.
Die Pflicht liegt beim mietenden Betrieb
In der Praxis wird das regelmäßig verwechselt. Die TRBS 2121-1 trennt klar:
Pkt. 6.1.1 – 6.1.4
Gerüstersteller: Aufbauprüfung, Standsicherheit, Prüfung vor der ersten Nutzung, Übergabe mit Freigabeschein. Einmalig beim Aufbau und nach wesentlichen Änderungen.
Pkt. 6.1.5
Nutzender Betrieb: tägliche augenscheinliche Sichtprüfung vor jedem Arbeitsbeginn durch eine beauftragte, unterwiesene Person.
Der Freigabeschein des Erstellers ersetzt die Tagesprüfung des Nutzers deshalb nicht — der Verleiher ist nicht täglich auf der Baustelle.
Die zwölf Prüfpunkte
- 1Belagsebenen vollständig
- 2Seitenschutz korrekt
- 3Leitern und Aufstiege
- 4Verankerungen
- 5Abstand zur Fassade
- 6Gerüstbelag auf Beschädigungen
- 7Standsicherheit und Unterlage
- 8Kennzeichnung und Beschilderung
- 9Fangnetze / Schutzdächer
- 10Witterungseinflüsse
- 11Zugänge und Sperren
- 12Freie Fluchtwege
Im Protokoll steht zu jedem Punkt, worauf konkret zu achten ist, plus Felder für Datum, Uhrzeit, Witterung, Mängel, veranlasste Maßnahme und Unterschrift.
Wann eine außerordentliche Prüfung dazukommt
- • Sturmereignisse ab Windstärke 6 Beaufort
- • Starker Schneefall oder Eisbildung
- • Erschütterungen durch Baumaschinen in der Nähe
- • Einwirkungen durch Fahrzeuge oder Unfälle
Bis diese Prüfung erfolgt ist, darf das Gerüst nicht benutzt werden.
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Die Vorlage ist eine Arbeitshilfe. Verbindlich ist der Wortlaut der TRBS 2121-1; die Prüfpunkte sind auf das übliche Fassadengerüst zugeschnitten und decken Sonderkonstruktionen nicht ab.