Haftung bei Gerüstunfall: Was Mieter und Verleiher wissen müssen
Der Anscheinsbeweis und warum lückenlose Dokumentation über Haftung entscheidet.
Zwei Verantwortliche: Verleiher und Mieter haften unterschiedlich
Bei einem Gerüstunfall können grundsätzlich zwei Parteien haftbar sein: der Gerüstverleiher (für Aufbau, Standsicherheit und ordnungsgemäße Übergabe) und der Gerüstmieter (für die tägliche Betriebssicherheit und Tagesprüfung). Diese Verantwortungsbereiche sind in der TRBS 2121-1 klar getrennt.
BGH-Grundsätze zur gemeinsamen Haftung (Verkehrssicherungspflicht)
Nach ständiger BGH-Rechtsprechung zu Verkehrssicherungspflichten gilt: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Bei Gerüsten trifft diese Pflicht sowohl den Verleiher (für die Aufbausicherheit) als auch den Mieter (für die tägliche Betriebssicherheit). Eine Mitverantwortung des Mieters lässt sich nicht durch Verweis auf den Verleiher ausschließen.
Hinweis: Die hier beschriebenen Grundsätze beziehen sich auf allgemeine Rechtsprinzipien zur Verkehrssicherungspflicht. Für spezifische Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Baurecht.
Der Anscheinsbeweis: Warum der Mieter beweisen muss, dass er geprüft hat
Der Anscheinsbeweis (prima facie) kehrt die Beweislast um: Passiert ein Absturzunfall, spricht der erste Anschein dafür, dass das Gerüst mangelhaft war — es sei denn, der Betrieb kann nachweisen, dass er seiner Tagesprüfungspflicht nachgekommen ist. Ohne lückenlose Protokolle ist dieser Nachweis praktisch unmöglich.
BG-BAU-Regress: Was passiert wenn die Berufsgenossenschaft zahlt?
Zahlt die BG BAU nach einem Absturzunfall Leistungen und stellt fest, dass der Betrieb seiner Tagesprüfungspflicht nicht nachgekommen ist, kann sie diese Kosten als Regress einfordern. Dies ist eine dritte Haftungsebene zusätzlich zu Bußgeld und zivilrechtlicher Haftung.
Versicherungsschutz und Dokumentationspflicht
Viele Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten Klauseln, die die Leistung bei Verletzung gesetzlicher Sicherheitspflichten einschränken oder ausschließen. Fehlende Tagesprüfungs-Dokumentation kann damit auch den Versicherungsschutz gefährden.
Wie Sie Ihre Haftungsposition mit Tagesprüfungs-Nachweisen stärken
- Tägliche Dokumentation mit Datum, Prüfer und Ergebnis
- Pflichtfoto bei Mängeln — unmanipulierbarer GPS/Zeitstempel-Nachweis
- Sofortige Sperrung bei Mängeln mit Aushang-PDF
- 12-Monats-Archiv für Haftungsstreitigkeiten und BG-BAU-Regress
Wie GerüstMieterScan Ihren Anscheinsbeweis sichert
Jedes GerüstMieterScan-Protokoll enthält GPS-Koordinaten, Zeitstempel und Wetterdaten — automatisch, unmanipulierbar. Im Haftungsfall können Sie lückenlos nachweisen, wann welcher Polier welches Gerüst geprüft hat. Das ist Ihr stärkster Schutz gegen den Anscheinsbeweis.
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