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BG BAU

BG-BAU-Baustellenkontrolle 2025: Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen

BG-BAU-Kontrollen 2025: Was genau geprüft wird, welche Dokumentation rückwirkend 12 Monate eingefordert werden kann und wie Sie sich in 30 Minuten BG-BAU-ready machen.

20. Februar 20256 Min. Lesezeit

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) verstärkt seit 2024 ihre Baustellenkontrollen — mit besonderem Fokus auf Gerüstsicherheit und Tagesprüfungs-Dokumentation. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern bei nachfolgendem Unfall auch erhebliche Regressforderungen.

Wie läuft eine BG-BAU-Baustellenkontrolle ab?

Aufsichtspersonen der BG BAU erscheinen unangemeldet auf Baustellen. Der Ablauf ist standardisiert:

  1. Legitimation der Aufsichtsperson und Ankündigung der Kontrolle
  2. Sichtkontrolle des Gerüsts (aktueller Zustand)
  3. Dokumentenprüfung — Tagesprüfungs-Protokolle, Freigabeschein, Unterweisungsnachweise
  4. Befragung des verantwortlichen Vorarbeiters oder Poliers
  5. Maßnahmen bei Mängeln: Verbesserungsanordnung, Bußgeldverfahren oder Baustellen-Stilllegung

Was genau wird bei der Dokumentenprüfung gefordert?

Die BG-BAU-Aufsichtsperson kann folgendes einfordern:

Tagesprüfungs-Protokolle: Vollständig für jeden Arbeitstag — mit Datum, Prüfer-Name, Ergebnis je Prüfpunkt und Fotos bei Mängeln. Rückwirkend bis zu 12 Monate.

Freigabeschein des Gerüsterstellers: Muss vor Ort verfügbar sein und die zulässige Last sowie Prüfung durch den Aufsteller dokumentieren.

Unterweisungsnachweise: Nachweis, dass die prüfende Person nach DGUV-Vorschrift 1 unterwiesen wurde. Ohne diesen Nachweis ist die Qualifikation des Prüfers nicht belegbar.

Sperr-Dokumentation: Bei festgestellten Mängeln muss die Sperrung, der Aushang und die Freigabe nach Mängelbeseitigung dokumentiert sein.

Das 12-Monate-Prinzip: Warum rückwirkende Lücken gefährlich sind

Ein häufiger Irrtum: Viele Betriebe glauben, nur die aktuellen Protokolle vorlegen zu müssen. Die BG BAU kann jedoch rückwirkend bis zu 12 Monate Protokolle einfordern.

Das bedeutet: Eine Baustelle, die heute kontrolliert wird, muss lückenlose Dokumentation seit dem ersten Einsatztag haben — oder seit maximal 12 Monaten, falls das Gerüst länger im Einsatz ist.

Wer erst nach der Kontrolle anfängt zu dokumentieren, hat bereits verloren.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Dokumentation?

Stufe 1 — Verbesserungsanordnung: Die BG BAU ordnet an, die Dokumentation sofort zu vervollständigen und innerhalb einer Frist nachzuweisen.

Stufe 2 — Bußgeldverfahren: Bei schwerem oder wiederholtem Verstoß leitet die Aufsichtsbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach BetrSichV §22 ein. Bußgeldrahmen: bis 30.000 € je Verstoß.

Stufe 3 — Baustellen-Stilllegung: Bei unmittelbarer Gefahr kann die Baustelle sofort stillgelegt werden — mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen.

Stufe 4 — Regress nach Unfall: Zahlt die BG BAU nach einem Absturzunfall Rehabilitation und Rente, prüft sie, ob der Betrieb seiner Prüfpflicht nachgekommen ist. War die Dokumentation lückenhaft, kann die BG BAU diese Kosten zurückfordern. Regressforderungen erreichen bei schweren Unfällen sechsstellige Beträge.

So machen Sie Ihren Betrieb in 30 Minuten BG-BAU-ready

Schritt 1 — Bestandsaufnahme (10 Min.): Prüfen Sie für jede aktive Gerüst-Baustelle, ob lückenlose Tagesprüfungs-Protokolle vorliegen.

Schritt 2 — Lücken schließen (10 Min.): Ergänzen Sie fehlende Protokolle für die letzten Tage — mit ehrlichem Datum. Rückdatierte Protokolle sind im Haftungsfall kontraproduktiv.

Schritt 3 — Digitaltools einführen (10 Min.): Testen Sie GerüstMieterScan — ab dem ersten Tag automatisch BG-BAU-ready. GPS, Zeitstempel und 12-Monate-Archiv inklusive.

Ist die BG BAU berechtigt, mein Betriebsgelände zu betreten?

Ja. Nach § 17 SGB VII haben Aufsichtspersonen der BG BAU das Recht, Betriebsstätten und Baustellen jederzeit zu betreten — auch unangemeldet. Eine Verweigerung kann als eigener Verstoß gewertet werden.

Fazit

BG-BAU-Kontrollen werden intensiver — und die Anforderungen an die Dokumentation steigen. Wer seine Tagesprüfungen nicht lückenlos und rechtssicher dokumentiert, setzt sich einem wachsenden Bußgeld- und Regressrisiko aus. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Software sind Sie ab dem ersten Tag vollständig abgesichert.

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